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N-Düngebedarfsermittlung im Ackerbau in der zweiten Jahreshälfte
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N-Düngebedarfsermittlung im Ackerbau in der zweiten Jahreshälfte. Die neue Düngeverordnung (DüV) ist am 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Sie fordert die Ermittlung des NDüngebedarfs u.a. im Ackerland seit diesem Datum. Die dazu vorliegenden Hinweise gelten für 2017. Im Folgejahr sind Änderungen möglich.
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